Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen (02/2022)

  1. Allgemeines/Geltungsbereich
    1. Die Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Firma SEI GmbH Ilmenau erfolgen aufgrund folgender Verkaufs- und Lieferbedingungen.
    2. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu diesen Verkaufsbedingungen schriftlich bestätigt werden. Durch einfache Auftragsannahme werden diese nicht Vertragsinhalt.
    3. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    1. Unsere „Angebote“ sind freibleibend. Nur bei einem ausdrücklich als „verbindliches Angebot“ gekennzeichnetem Dokument kommt ein Vertrag durch die Bestellung zustande. Eine befristet angebotene Preisbindung steht der Unverbindlichkeit des im Übrigen freibleibenden Angebotes nicht entgegen. Der Vertrag kommt bei freibleibendem Angebot mit unserer auf die Kundenbestellung erteilten Auftragsbestätigung zustande.
    2. Hat der Kunde keine Bindungsfrist für seine Bestellung bestimmt, ist als angemessene Bindungsfrist zur Annahme dieser Bestellung 14 Werktage nach Eingang der Bestellung bei uns vereinbart.
    3. Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen vertraglicher Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung.
    4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Beschaffenheitserklärungen der Firma SEI GmbH oder Beschaffenheitsvereinbarungen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich vorliegen.
    5. Der Besteller übernimmt für die Verbindlichkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster oder dergleichen die volle Haftung. Mündliche Angaben über Kenngrößen oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
    6. An Kostenvoranschlägen, Konzepten und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht, noch für andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an uns zurückzusenden.
  3. Umfang der Lieferungen/Lieferzeit/Verpackung und Versand
    1. Für den Umfang der Lieferungen sind unsere Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung maßgeblich.
    2. Sofern Liefertermine gegenüber dem Kunden nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind, sind Liefertermine unverbindlich. Formulierungen wie: „Lieferung: 3 Wochen“, „Lieferung ca.“„Lieferung 8 Monate nach Auftragsbestätigung“, „gültige Lieferzeit“ sind unverbindlich und stellen lediglich unsere internen Planungen zur Auslieferung dar. Dies gilt auch für die Konkretisierung dieser unverbindlichen Lieferfristen in der Auftragsbestätigung.
    3. Die Lieferfrist ist mit Bereitstellung zur Abholung ab Werk und Mitteilung der Versandbereitschaft bzw. mit Übergabe an den Spediteur eingehalten.
    4. Die Einhaltung von verbindlich vereinbarten Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
    5. Lieferverzögerungen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit unsererseits haben wir nicht zu vertreten. Wir geraten deshalb bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht in Verzug, wenn wir den Nachweis führen, dass die Verzögerung lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit unseres Unternehmens beruht.
    6. Unvorhergesehene Ereignisse wie Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Naturereignisse und von uns nicht zu vertretende Transport- und Betriebsstörungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Dies gilt auch, wenn die Gründe bei einem unserer Lieferanten eintreten.
    7. Sofern nichts anderes vereinbart, bestimmen wir nach bestem Ermessen Transportwege und Transportmittel des Versandes ohne irgendwelche Haftung für billigere Verfrachtung oder kürzeren Weg zu übernehmen.
    8. Die Verpackung wird mit den Selbstkosten berechnet.
    9. Die Ausfuhr unserer gelieferten Produkte in Staaten mit über die deutschen Vorschriften hinausgehenden rechtlichen Anforderungen an technische Konformität oder Herstellererklärungen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
    10. Schutzvorrichtungen werden den Richtlinien entsprechend oder wie es vereinbart ist mitgeliefert. Auf eventuelle Restgefahren weisen wir schriftlich hin.
    11. Änderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
    12. Gerät die SEI GmbH in Verzug, so kann der Besteller eine pauschale Verzugsentschädigung von höchstens 0,5% des Preises der rückständigen Lieferung für jede volle Woche der Verspätung, keinesfalls mehr als 5% des Wertes der rückständigen Lieferung beanspruchen.
    13. Ein Anspruch auf Konventionalstrafe bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
    14. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert oder kann in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht erfolgen, so geht die Lagerung der Ware bei der SEI GmbH oder bei Dritten auf Rechnung des Bestellers.
    15. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der SEI GmbH.
  4. Preis und Zahlungsbedingungen
    1. Soweit in der Auftragsbestätigung oder dem angenommenen verbindlichen Angebot gemäß Klausel nichts anderes festgelegt ist, gelten die nachstehenden Zahlungsbedingungenen:
      • 50 % bei Auftragserteilung,
      • 40 % nach Abnahme / Vorabnahme bei der SEI GmbH und Lieferbereitschaft,
      • 10 % nach Abnahme beim Kunden, jedoch spätestens 4 Wochen nach Lieferung, falls sich die Abnahme aus Gründen verzögert, die die SEI GmbH nicht zu vertreten hat.

      jeweils rein netto 14 Tage nach Rechnungslegung. Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

    2. Wird nach Vertragsabschluss eine ungünstige Finanz- oder Vermögenslage des Bestellers bekannt, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung oder hinreichende Sicherung zu verlangen oder auch ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten sowie die Erfüllung noch auszuführender Aufträge zurückzustellen.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung per Überweisung ohne jeden Abzug an die SEI GmbH zu leisten.
    4. Rechnungen für Reparatur- und Lohnleistungen sowie Ersatzlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
    5. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Ansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.
    6. Bei verspäteter Zahlung werden – ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf – unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens – Zinsen in Höhe von 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ist der Besteller Unternehmer, so werden Zinsen in Höhe von 8 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
    7. Bei noch offenen Rechnungen des Käufers gelten Zahlungen jeweils zur Abdeckung der ältesten fälligen Forderung.
    8. Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von der SEI GmbH wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.
  5. Gewährleistung/Mängelhaftung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Liefergegenstände sofort nach Liefereingang auf Mängel zu überprüfen.
    2. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden mangelhaften Teile auf unser Verlangen an uns zurückzusenden.
    3. Versteckte Mängel sind uns unmittelbar nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
    4. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängeln gilt die Lieferung unter Ausschluss von Ansprüchen wegen unvollständiger, unrichtiger und mangelhafter Lieferung als genehmigt.
    5. Die Untersuchungs- und Rügepflicht erstreckt sich auch auf Bedienungsanleitungen und die Lieferung einer zu großen oder zu geringen Menge.
    6. Sind die Liefergegenstände mangelhaft oder werden sie innerhalb der Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen von 12 Monaten vom Liefertage bzw. Abnahme an gerechnet schadhaft, so haben wir – nach unserer Wahl – unter Ausschluss weiterer Rechte des Käufers bei Mängeln Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
    7. Liegen Sachmängel vor, hat der Kunde uns für die Nacherfüllung die erforderliche Zeit, regelmäßig mindestens 14 Kalendertage, zu geben.
    8. Der Kunde hat nur in dringenden Fällen nach Absprache mit der SEI GmbH das Recht, den Mangel selbst zu beheben oder durch Dritte beseitigen zu lassen, um einen unverhältnismäßig großen Schaden oder um die Gefährdung der Betriebssicherheit abzuwenden. Nur in diesen Fällen ist er berechtigt von der SEI GmbH Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
    9. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung besteht nur, wenn die SEI GmbH eine angemessene, schriftlich mitgeteilte Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel behoben zu haben oder die Beseitigung des Mangels mehrfach oder endgültig fehlschlägt.
    10. Aufwendungen für die Lieferung einer mangelfreien Sache haben wir in vollem Umfang zu tragen. Bei Lieferung an einen anderen als im Liefervertrag vereinbarten Ort trägt der Kunde die Mehrkosten.
    11. Von Mängelansprüchen ausgenommen sind Verschleißteile. Genaue Angaben sind der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen.
    12. Keine Ansprüche bei Mängeln des Bestellers bestehen:
      • bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Besteller oder seiner Abnehmer,
      • bei Missachtung von gesetzlichen oder von uns erlassenen Einbau- und Behandlungsvorschriften durch den Besteller oder seiner Abnehmer, es sei denn, dass der Mangel nicht auf diese Nichtbeachtung zurückzuführen ist,
      • wenn der Mangel des Liefergegenstandes auf Vorgaben des Bestellers zurückzuführen ist. Uns obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Tauglichkeit der vom Kunden gewünschten technischen Umsetzung für den vom Kunden erstrebten Zweck.
      • wenn die vom Besteller vorgegebenen Aufgaben zum Zeitpunkt ihrer Verwirklichung dem damaligen Stand der Technik entsprach.
    13. Hat der Besteller uns wegen Rechte bei Mängeln in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Käufer uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
    14. Sachmängel liegen nur vor, sofern die vereinbarte prozessorientierte Gesamtlösung nicht im Wesentlichen erreicht wird und dies nicht durch Änderungsanforderungen des Kunden während der Vertragslaufzeit bedingt ist.
    15. Wir übernehmen keine Gewähr, dass von uns gelieferte Software mit anderen vom Kunden genutzten Softwarekomponenten zusammen arbeitet.
  6. Haftbegrenzung bei Schadensersatz/Rücktritt
    1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die SEI GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
      • bei Vorsatz,
      • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ der Organe oder leitender Angestellter,
      • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
      • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden,
      • im Rahmen einer Garantiezusage,
      • bei Mängeln des Liefergegenstands, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen-oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
    2. Im Umfang dieses Ausschlusses des Schadensersatzes ist auch die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter ausgeschlossen.
    3. Haben wir aus Gefährdungshaftung Schadensersatz zu leisten, beschränkt sich die Haftungssumme auf unsere Haftpflichtpolice, deren aktuelle Höhe wir Ihnen auf Anfrage gern mitteilen.
    4. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Sachmangel verjähren binnen eines Jahres ab Lieferbereitschaft, Lieferung bzw. Abnahme. Ausgenommen sind Ansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüche im Falle des Vorsatzes und Fällen des arglistigen Verschweigens.
    5. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Montage und Inbetriebsetzung
    1. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, trägt der Besteller die bei der Montage und Inbetriebsetzung entstehenden Aufwendungen für Monteur- und Auslösungssätze, Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen, insbesondere auch für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit nach aktuell gültigem Preisverzeichnis der SEI GmbH.
    2. Reise- und Wartezeit gilt als Arbeitszeit.
    3. Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, sowie die Beförderung der Werkzeuge und des Reisegepäcks trägt der Besteller.
  8. Gefahrenübergang und Entgegennahme/Abnahme
    1. Unsere Lieferungen erfolgen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen „ab Werk“.
    2. Die Gefahr geht mit Bereitstellung ab Lieferwerk, spätestens jedoch mit unserer Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzlich die Versendungskosten übernehmen.
    3. Wir versichern die Ware nur auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden auf dessen Kosten gegen Transportschäden.
    4. Liefern wir aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung „frei Haus“ oder ist Versendung auf unsere Gefahr vertraglich vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, zur Wahrung unserer Rechte gegenüber dem Transporteur bei Ablieferung äußerlich erkennbare Schäden schriftlich dem Transporteur anzuzeigen und uns eine Bescheinigung dieser Schadensanzeige unverzüglich zuzuleiten.
    5. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auch für ggf. geschuldete Nebenleistungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).
    2. Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften im Lande des Bestellers geknüpft sind, ist der Besteller gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.
    3. Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch künftig entstehende oder bedingte Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen aufbesonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
    4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nur mit unserer Zustimmung gestattet.
    5. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
    6. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung bereitzustellen, und zwar insbesondere uns eine Liste der Schuldner mit Namen und Anschrift, der Höhe der Forderung und dem Datum der Rechnungserteilung zu erteilen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
    7. Wird während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes von Dritten Zugriff auf den Gegenstand (z.B. Pfändungen) genommen, hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Der Kunde trägt die Kosten des Zugriffs und der Wiederbeschaffung der Ware.
    8. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Besteller diese Versicherung nicht nachweislich selbst abgeschlossen hat.
    9. Bei vertragswidrigem Verhalten unserer Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
    10. Im bloßen Herausgabeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt. Erklären wir den Rücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die Sache umgehend herauszugeben.
    11. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden berechtigt die SEI GmbH, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
    12. Während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der Verwalter seine Zustimmung zur Herausgabe zu erteilen.
    13. Im Falle einer Insolvenz ist der Verwalter verpflichtet, die Sache umgehend herauszugeben. Kommt er dem nicht nach, sind wir berechtigt, unsere Rechte in einstweiligen Verfahren zu verfolgen oder Schadensersatz zu verlangen. Die Verwertung unserer Lieferung ebenso wie der sicherungsweise an uns abgetretenen Forderung durch den Kunden oder den Insolvenzverwalter ist nicht zulässig.
  10. Urheberrecht/Daten/Software
    1. Eine Prüfung, der bereitgestellten Unterlagen bezüglich Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen) obliegt dem Kunden.
    2. Werden wir von Dritten aufgrund der Verwendung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Dokumente wegen der Verletzung von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten oder wegen der Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzungen zu unterstützen und uns sämtliche Schäden (einschließlich Anwalts- und Prozesskosten), die uns dadurch entstehen, zu ersetzen.
    3. Unterlagen und Programme sowie danach hergestellte Gegenstände dürfen ohne schriftliche Zustimmung der SEI GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht, für sich selbst oder für Dritte verwertet oder für vertragsfremde Zwecke genutzt werden.
    4. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass die SEI GmbH Nachrichten, Zeichnungen etc. im Wege des elektronischen Datenverkehrs übersendet. Für daraus resultierende Sachschäden z.B. durch Computerviren haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    5. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
    6. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§69a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder vom Objektcode in den Quellcode umwandeln.
    7. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
    8. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der SEI GmbH. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
  11. Annullierungskosten
    Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Leistungs- und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ilmenau.
    2. Bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
  13. Schlussbestimmungen/Sonstiges
    1. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    2. Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
    3. Wir speichern die Daten unserer Kunden in elektronischer Form.
    4. Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit Bezug auf den Liefervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
    5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
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