Das EEG 2014 legt nicht nur eine verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen fest, sondern fordert zusätzlich die Fernsteuerbarkeit der Erneuerbaren Energien Anlagen, deren Strom direktvermarktet wird. Davon betroffen sind alle Energieträger der Erneuerbaren Energien. Bei Bestandsanlagen muss bis zum 1. April 2015 die Fernsteuerbarkeit realisiert sein, um die Marktprämie weiterhin in Anspruch nehmen zu können.
Neuanlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gingen, müssen innerhalb der ersten zwei Monate nach Inbetriebnahme eine Fernsteuerbarkeit nachweisen.
In Zusammenarbeit mit den Firmen EnDaNet GmbH als EE-Direktvermarkter und dem Gerätehersteller ACD wurde ein Fernsteuerungsmodul entwickelt, mit dem sich Bestands- und Neuanlagen entsprechend der Vorgaben zur Fernsteuerbarkeit ausrüsten lassen. Unter Berücksichtigung der Vorrangschaltung des Netzbetreibers kann der Direktvermarkter die Anlagen in vorgegebenen Leistungsstufen steuern. Neben der Übertragung des Steuersignals für die Leistungsstufen 0%, 30%, 60% und 100% als Vorgabe an die Anlage kann der Direktvermarkter den aktuellen Leistungswert abrufen. Die Komponenten der Fernsteuerung sind in einem Gehäuse untergebracht, was eine einfache Montage ermöglicht. Lediglich die Leitungen für die Betriebsspannung von 230V und die zum Energiezähler (S0) sind zu installieren, die Leitung für die Fernsteuerung des Netzbetreibers ist aufzutrennen und ebenfalls in das Steuerungsgehäuse zu führen. Die Schaltung ist eigensicher ausgelegt, so dass auch bei Ausfall der Steuerung die Vorgaben des Netzbetreibers wirksam werden.
Als erste Referenz wurden 3 PV-Parks der Stadtwerke Erfurt Erneuerbare Energien GmbH mit der neuen Technik ausgerüstet und haben ihren Testbetrieb im Oktober und November dieses Jahres erfolgreich absolviert.